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Ab Januar 2015 nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) | Praxis

Ab Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten ohne Lichtbild sind dann ungültig.

Laut Gesetz muß jetzt zu jeder Arztkonsultation die gültige Chipkarte „eGK“ mit Lichtbild vorgelegt werden. Die bisherigen Karten gelten ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr, unabhängig davon, welches Ablaufdatum aufgedruckt ist.

Ab Januar dürfen ohne vorgelegte gültige Chipkarte eGK MIT LICHTBILD, die dann die neue elektronische Gesundheitskarte sein muß, keine Kassenrezepte mehr ausgegeben werden. Wenn sie also ohne eGK kommen und sofort ein Rezept brauchen, dann bekommen sie ein Privatrezept und müssen sich anschließend selbst von ihrer Krankenkasse die Kosten erstatten lassen. Und wenn sie uns nicht binnen 10 Tagen die KVK vorlegen, bekommen sie eine Privatrechnung für die Behandlung und Rezeptausstellung. So sieht es der Gesetzgeber vor. Keine Angst, wir behandeln sie trotzdem! Aber wir müssen uns leider an diese Vorgaben halten.

 

Ab Januar 2015 nur noch diese Karten:  

Und noch eine Bitte: Laden Sie bitte Ihren Frust darüber nicht bei meinen Mitarbeitern und mir ab, denn wir können nichts dafür!