Verordnung
In meiner Arbeit versuche ich jedem das zukommen zu lassen, was er braucht: Eine sinnvolle zielführende Diagnostik, eine gute Therapie mit dem Ziel Heilung, wenn möglich.
Dennoch muß ich mich ans SGB V halten, welches sagt:

Hausarzt sein, darunter verstehe ich:
- erste Ansprechpartnerin für meine Patienten zum Thema Gesundheit sein
- Partner sein in Gesundheitsfragen
- Koordinator der medizinischen Behandlung sein
- Leitzentrale, die bei gesundheitlichen Problemen, die ich nicht allein behandeln kann, berät welcher zusätzliche Facharzt zu Rate zu ziehen ist und zu diesem überweist
- Sammelstelle für alle Befunde, damit diese immer verfügbar sind und Doppeluntersuchungen vermieden werden
- Person des Vertrauens sein
- ...
Mich als Hausarzt wählen, heiß für Sie:
- mich als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen zu nutzen
- mich als Partner für Ihre Gesundheitsvorsorge zu sehn
- sich vor jedem Facharztbesuch eine Überweisung zu holen
- alle Befunde zu mir schicken zu lassen
- am Tag der Krankenhausentlassung bzw. am Tag danach mit mir in der Sprechstunde den Krankenhausentlassungsbrief zu besprechen und mit mir zusammen die weitere Medikation und weitere Therapie abzustimmen
- am nächsten Sprechstundentag nach Inanspruchnahme eines Notdienstes in meiner Sprechstunde mit mir zusammen die weitere Medikation und weitere Therapie festzulegen
