Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen gilt Folgendes:
Sehr geehrte Frau Dr. Völker,
sofern der Patient keine Symptome zeigt, können Sie keine AU ausstellen. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in häusliche Quarantäne schickt, ist es dessen Aufgabe mit dem Patienten die Lohnfortzahlung zu regeln.
Ebenso verhält es sich, wenn betreuende Eltern jetzt zu Ihnen kommen und eine AU und Kinderkrankenschein haben möchten. Sofern die Kinder nicht erkrankt sind, kann keine AU oder kein Kinderkrankenschein ausgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiterin Verordnungs- und Prüfwesen